Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
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Enjoy Jordan Tours & Travel
Geschäftsführer Hossam Maghyreh
Al-Rabiah Circle , Seqelea st. , bld. 17 , 3rd floor
P.O.Box 4310 Amman
11953 Jordanien
Tel: +962-6-5534544
Fax +962-6-5534244
Email: info@enjoy-jordan.com
Internet: www.enjoy-jordan.com
UST.ID.Nr.: JO200107432
Handelsregister-Nr. 19729
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Allgemeine Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde Enjoy Jordan Tours & Travel den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Reisevermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von Enjoy Jordan Tours & Travel nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu erteilen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von Enjoy Jordan Tours & Travel hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen bestätigt Enjoy Jordan Tours & Travel den Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von Enjoy Jordan Tours & Travel zustande. Die Bestätigung des Eingangs einer Anmeldung stellt noch keine Annahme dar.
Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Enjoy Jordan Tours & Travel dem Kunden eine schriftliche oder elektronische Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist Enjoy Jordan Tours & Travel nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
2. Bezahlung
Für Gruppen (ab 7 Personen) kann mit Vertragsabschluß eine Anzahlung bis zur Höhe von 25 % des Reisepreises gefordert werden. Wird trotz Mahnung die Anzahlung nicht geleistet, ist Enjoy Jordan Tours & Travel berechtigt, nach erfolgter Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.
Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens 30 Tagen vor Antritt der Reise fällig.
Bei kurzfristigen Anmeldungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn wird der gesamte Reisepreis sofort fällig.
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Für Individualreisende (bis maximal 6 Personen) wird bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von 30% fällig. Das Reisearrangement kann vor Ort im Hotel bezahlt werden.
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Für alle Teilnehmer sind spätestens 21 Tage vor Reisebeginn eine aktuelle Passkopie einzusenden ist, die auch für die Reise verwendet sowie aktuelle Passfotos bereitzustellen.
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Nach Eingang der vollständigen Zahlung des Reisepreises werden die Reiseunterlagen dem Kunden ausgegeben.
3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Widersprechen sich die Angaben im Prospekt und der Reisebestätigung, so gelten die Angaben in der Reisebestätigung.
Die in dem Prospekt enthaltenen Angaben sind für Enjoy Jordan Tours & Travel bindend. Enjoy Jordan Tours & Travel behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsabschluß eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
Enjoy Jordan Tours & Travel ist verpflichtet den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Enjoy Jordan Tours & Travel dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4. Rücktritt durch den Kunden, Stornierungskosten, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Enjoy Jordan Tours & Travel. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Enjoy Jordan Tours & Travel, soweit der Rücktritt nicht von Enjoy Jordan Tours & Travel zu vertreten ist, unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigung verlangen:
Für Gruppen bis 30 Tage und für Idividualreisende bis 15 Tage vor Reiseantritt 0% des Reisepreises
29.-15. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
14.-7. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
6.-3. Tag vor Reiseantritt 50% des Reisepreises
bei Nichtantritt 90% des Reisepreises
Dem Kunden bleibt in jedem Fall das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens vorbehalten.
Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Enjoy Jordan Tours & Travel kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende Enjoy Jordan Tours & Travel als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich Enjoy Jordan Tours & Travel bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
6. Rücktritt und Kündigung durch Enjoy Jordan Tours & Travel
Enjoy Jordan Tours & Travel kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung einer Reise ungeachtet einer Abmahnung von Enjoy Jordan Tours & Travel nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Enjoy Jordan Tours & Travel, so bleibt der Anspruch auf den Reisepreis bestehen; Enjoy Jordan Tours & Travel muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern erstatteten Beträge.
7. Obliegenheiten des Kunden
Mängelanzeige:
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist aber verpflichtet, Enjoy Jordan Tours & Travel einen festgestellten Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige unzumutbar ist. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel Enjoy Jordan Tours & Travel an deren Sitz in Amman / Jordanien zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
Fristsetzung vor Kündigung:
Will ein Kunde den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, Enjoy Jordan Tours & Travel erkennbaren Gründen wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe objektiv unmöglich ist, von Enjoy Jordan Tours & Travel verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Enjoy Jordan Tours & Travel erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
Gepäckverlust und Gepäckverspätung:
Enjoy Jordan Tours & Travel empfiehlt dringend, Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüIlt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung von Enjoy Jordan Tours & Travel anzuzeigen.
Reiseunterlagen:
Der Kunde hat Enjoy Jordan Tours & Travel zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z. B. Flugschein, Hotelgutscheine) nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter mitgeteilten Frist erhält.
Schadensminderungspflicht:
Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er Enjoy Jordan Tours & Travel auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
8. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung von Enjoy Jordan Tours & Travel für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist oder
b) soweit Enjoy Jordan Tours & Travel für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die deliktische Haftung von Enjoy Jordan Tours & Travel für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
Enjoy Jordan Tours & Travel haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Enjoy Jordan Tours & Travel sind.
9. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung und Abtretungsverbot
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Enjoy Jordan Tours & Travel geltend zu machen. Die fristwahrende Geltendmachung kann nur an der unten genannten Adresse erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Dies gilt jedoch nicht für die Frist zur Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 8. Diese sind binnen sieben Tagen bei Gepäckverlust und bei Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu melden.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben Verhandlungen über die Ansprüche des Reisenden, so ist der Eintritt der Verjährung gehemmt, bis Enjoy Jordan Tours & Travel oder der Reisende die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Enjoy Jordan Tours & Travel an Dritte, die an der Reise nicht teilgenommen haben, ist ausgeschlossen.
10. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Paß-, Zoll-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Reiseanmeldung geändert werden sollten.
11. Gerichtsstand
Der Reisende kann Enjoy Jordan Tours & Travel nur an dessen Sitz verklagen.
Für Klagen von Enjoy Jordan Tours & Travel gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von Enjoy Jordan Tours & Travel maßgebend.
12. Gültigkeit
Diese Reisebedingungen entsprechen dem Stand Februar 2010 und werden in alle ab dem 01. Februar 2010 geschlossenen Reiseverträge einbezogen.
Bankverbindung:
Jordan Kuwait Bank
Addresse : Amman-Mecca Mall
P.O.Box : 2558 Amman 11821 Jordan
Tel. : +962 6 5517967
Fax. : +962 6 5517836
Swift-Code: JKBAJOAM
Name des Kunden: Enjoy Jordan Tours & Travel
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Unsere Kontonummer |
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369103001 |
JD |
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369103002 |
USD |
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369103003 |
EUR |













